Richtlinien zur angemessenen Nutzung des urheberrechtlich geschützten Materials der AAWS (nachstehend Nutzungsbedingungen)

Nachstehend finden Sie als möglicher Nutzer der über die Webseite des Anonyme Alkoholiker Interessengemeinschaft e.V. bereitgestellten Texte der ALCOHOLICS ANONYMOUS WORLD SERVICES, INC (kurz AAWS). Die Nutzung dieser Texte ist unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen und in den dort genannten Grenzen zulässig:

Die Urheberrechte der AAWS werden für die AA als Ganzes treuhänderisch verwaltet. Die AAWS ist für den Schutz dieser Vermögenswerte der AA verantwortlich, sowohl bezogen auf deren Inhalt als auch auf den Schutz der Integrität der Botschaft der AA. Um dieser Verantwortung zu genügen, muss die AAWS gewährleisten, dass die Urheberrechte der AA durch Verletzungshandlungen nicht beeinträchtigt werden. Außerdem wird in der Praxis und um dieser Verantwortung zu genügen keine pauschale oder nicht spezifische Genehmigung erteilt

Jede Anfrage, die nicht zu den Parametern der angegebenen Bedingungen und Richtlinien passt, sollte an die Allgemeine Servicestelle der Anonymen Alkoholiker gerichtet werden. Kontaktieren Sie ippolicy@aa.org, um ein Formular „Anfrage zur Genehmigung eines Nachdrucks“ zu erhalten.

A. Persönliche Nutzung

Zulässig sind grundsätzlich Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Sinne von  § 53 UrhG, wenn eine angemessene Verwendung vorliegt.
Diese liegt vor, wenn die folgenden Bedingungen vorliegen:

  1. Die Nutzung muss für einen Kommentar aus dem Bereich Sachliteratur, für Nachrichtenberichterstattung, eine Parodie, Zusammenfassung oder ähnliches erfolgen. Für die Nutzung im kreativen oder erzählerischen Schreiben reichen Sie bitte ein ausgefülltes Formular „Anfrage zur Genehmigung eines Nachdrucks“ ein.
  2. Die Nutzung darf nicht für Produkte wie Autoaufkleber, T-Shirts, Becher, Grußkarten etc., da Produkte dieser Art das AA-Programm trivialisieren könnten.
  3. Die Nutzung darf nicht gewerblicher Art sein (d.h. nicht zum Verkauf bestimmt) und sie darf nicht zu Werbezwecken irgendwelcher Art erfolgen.
  4. Die Nutzung darf nur einmalig sein und sie darf weder einen Verkauf des Werks ersetzen noch den Markt für das Werk einschränken oder seinen Wert herabsetzen.

Es gelten dabei folgende Richtlinien und Grenzen einer vertretbaren Nutzung der urheberrechtlich geschützten AA-Literatur sowie anderer urheberrechtlich geschützter AA-Materialien. Zulässig sind:

  • Ein individueller Abdruck oder eine individuelle Fotokopie einer Einzelkopie oder eines kurzen Auszugs aus AA-Literatur und/ oder AA-Material.
  • Eine einzelne Reproduktion eines kurzen Auszugs aus Audio-DVDs, CDs etc. oder aus Videoarbeiten, z.B. Film, Film-Clips, Werbespots für öffentliche Institutionen (PSA), etc. (bis zu 10% des Gesamtwerks oder 3 Minuten, wobei der kleinere Wert maßgeblich ist).
  • Ein individueller Abdruck oder individuelle Fotokopie eines kurzen Auszugs aus gedruckter AA-Literatur und/ oder gedrucktem AA-Material von der AA-Website: www.aa.org
  • Die Speicherung der AAWS-Literatur oder anderer AA-Materialien auf der Festplatte eines Computers.

Ohne schriftliche Genehmigung der AAWS darf kein Gesamtwerk aus dem urheberrechtlich geschützten Material der AAWS, egal ob dies AA zugehörig ist oder nicht, auf Websites, in Online-Diskussionsforen oder anderen Formaten der Sozialen Medien gepostet und/ oder hochgeladen werden.

B. Lehrer

Für Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch, § 46 UrhG ist dann eine Genehmigung erforderlich,

  1. Wenn eine Person beabsichtigt, das Material wiederholt zu nutzen.
  2. Wenn das Material zu gewerblichen Zwecken genutzt werden soll.
  3. Wenn eine Person ein Werk in seiner Gesamtheit nutzen möchte.

Beim AAWS muss keine Genehmigung zum Nachdruck beantragt werden, wenn die folgenden Bedingungen und Richtlinien vollständig eingehalten werden:

  • Der Text der urheberrechtlich geschützten AAWS-Literatur wird so präsentiert, wie er ist, Änderungen oder Bearbeitung sind nicht gestattet.
  • Ein Lehrer darf eine Kopie der folgenden Punkte zu Zwecken wissenschaftlicher Forschung oder zur Nutzung in der Lehre oder zur Vorbereitung seines Unterrichts in einer Klasse machen: ein Kapitel aus einem Buch, einen Artikel aus einer Zeitschrift, einen kurzen Essay, eine Tabelle/ Graphik (wenn nichts anderes angegeben ist). Die Kopie soll nicht verwendet werden, um Anthologien, Zusammenstellungen oder Sammelwerke zu schaffen oder zu ersetzen.
  • Ein Lehrer darf mehrere Kopien des AA-Materials anfertigen, allerdings nicht mehr als eine Kopie pro Schüler im Kurs, vorausgesetzt, das kopierte Material ist kurz genug. Jede Kopie soll den folgenden Hinweis auf das Urheberrecht enthalten:
  • Diese Fotokopie wurde mit Genehmigung der Alcoholics Anonymous World Services, Inc. (AAWS) zur Verwendung in einem Kurspaket reproduziert. Die Erlaubnis, dieses Material zu fotokopieren, bedeutet nicht, dass die AAWS den Inhalt dieses Kurspakets geprüft oder genehmigt hat oder dass AA zwangsläufig den hierin ausgedrückten Ansichten zustimmt.
  1. Lehrer dürfen Links zu AA-Material auf der AA-Website www.aa.org angeben.
C. AA-Organisationen

Das AA-Servicehandbuch vermittelt den AA-Organisationen in den Abschnitten „Bereich Newsletter oder Bekanntmachungen“ Leitlinien zum Nachdruck urheberrechtlich geschützten Materials der Anonymen Alkoholiker. Der Abschnitt gibt an:

„Lokale Veröffentlichungen der AA sind ohne vorherige schriftliche Anfrage zum Nachdruck der Schritte, Traditionen und/ oder Konzepte genehmigt und dürfen auch als Zitat eines Satzes oder kurzen Absatzes als Auszug aus der AA-Literatur verwendet werden. Hierzu zählen beispielsweise das Blaue Buch der Anonymen Alkoholiker, das Zwölf-Schritte-Programm, das AA-Servicehandbuch und für Konferenzen freigegebene Flugblätter. In diesem Fall sollte der Quellenverweis wie folgt lauten: Nachdruck aus (Name der Veröffentlichung, Seitenzahl), mit Genehmigung der AA World Services, Inc.“

D. Häufig gestellte Fragen

Weitere Informationen bezüglich der Frage, welche Materialien innerhalb der AA-Gemeinschaft genutzt werden dürfen oder nicht, ohne eine Verletzung des urheberrechtlich geschützten Materials der AA darzustellen, finden Sie in den folgenden Häufig gestellten Fragen:

Wer ist für zur Verwendung auf Konferenzen freigegebene AA-Literatur Inhaber des Urheberrechts?
Die AAWS ist treuhänderisch für AA als Ganzes Inhaber des Urheberrechts für AA-Materialien.

Müssen wir für den Nachdruck von AA-Literatur eine förmliche Erlaubnis beantragen?
Als allgemeine Regel gilt, dass niemand ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der AAWS  weltweit anerkannte AA-Literatur  vervielfältigen darf. In Anbetracht der Art unserer Gemeinschaft zeigt uns jedoch unsere Erfahrung, dass es AA-Gruppen und AA-Organisationen, und zwar ausschließlich solchen, gestattet sein sollte, zur Verwendung auf Konferenzen freigegebenes AA-Material in begrenztem Umfang zu vervielfältigen. Dieses Material sollte niemals irgendwelchen Änderungen unterliegen.

Können wir ein Buch oder Flugblatt der AA, auf unserer lokalen AA-Website hochladen?
AA-Organisationen dürfen Links zur Website www.aa.org angeben, auf der sich weltweit anerkannte AA-Literatur befindet, diese aber nicht selbst hochladen/anbieten.

Können wir eine Kopie von AA-Material von der Website www.aa.org ausdrucken?
Wenn das Material in HTML vorliegt, kann es ausgedruckt werden. Einige PDF-Dateien, darunter das meiste Service-Material, dürfen ebenfalls ausgedruckt werden.

Können Sie uns einige weitere Beispiele für Anfragen geben, für welche die Allgemeine Servicestelle keine Genehmigung erteilt?
Die AAWS erteilt keine Genehmigung, AA-Material auf neuen Produkten wie Autoaufklebern, T-Shirts, Bechern, Grußkarten etc. nachzudrucken, da Produkte dieser Art dazu neigen, das AA-Programm zu trivialisieren.

 Welchen urheberrechtlichen Schutz genießt das „Big Book“ der Anonyme Alkoholiker?
Die erste und die zweite Ausgabe des Großen Buches der Anonymen Alkoholiker gehören nur in den Vereinigten Staaten zum Gemeingut. Die dritte und vierte Ausgabe bleiben weiterhin weltweit urheberrechtlich geschützt, auch in den Vereinigten Staaten. Da das Internet ein globales Medium ist, muss für alle Internet-Postings sämtlicher Ausgaben des „Big Book“ der Anonymen Alkoholiker eine Genehmigung von der AAWS eingeholt werden.

Kann ich auf täglicher Basis Auszüge aus AA-Material nachdrucken und diese elektronisch verteilen?
Die  AAWS erteilt keine Genehmigung, permanent Auszüge von AA-Material über das Internet,  elektronische Medien oder Podcast etc. zu vervielfältigen.

Brauche ich eine Genehmigung, um das Gelassenheitsgebet und das Gebet des Heiligen Franziskus nachzudrucken?
Da weder das Gelassenheitsgebet noch das Gebet des Heiligen Franziskus von der AAWS urheberrechtlich geschützt wird, kann die AAWS weder eine Genehmigung zu deren Vervielfältigung erteilen noch eine solche verweigern.

Wo kann ich Informationen zur Nutzung der AA-Markenzeichen finden?
Auf der AA-Website, www.aa.org, im Abschnitt „Rechte des geistigen Eigentums.“ Siehe auch im AA-Servicehandbuch, im Abschnitt „Markenzeichen, Logos und Urheberrechte.“

Können wir die Grafik „blaue Menschen“ von der Startseite des Webauftritts www.aa.org auf unserer lokalen AA-Website verwenden?
Diese Grafik ist urheberrechtlich geschützt und das Bild gehört konkret www.aa.org, der AAWS und der für die USA und Kanada zuständigen Allgemeinen Servicestelle. Daher erteilt AA keine Erlaubnis zur Nutzung der Grafik „blaue Menschen“.

Können AA-Organisationen Deckblattgrafiken für Flugblätter verwenden?
Ja, AA-Organisationen haben die Erlaubnis, Vorschaugrafiken (Thumbnails) oder größere Grafiken von Deckblättern der AA-Flugblätter ausschließlich zu AA-Zwecken nachzudrucken. Platzieren Sie neben der Grafik das Copyright-Symbol © und nutzen Sie den folgenden Quellenverweis: Die oben stehende Grafik wird [die oben stehenden Grafiken werden] mit Erlaubnis der AA World Services, Inc. benutzt.

Wird auf Ihr besonderes Anliegen in diesen Richtlinien zur angemessenen Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials der AAWS nicht eingegangen, dann können Sie Ihre Fragen an die Allgemeine Servicestelle richten, per E-Mail zu erreichen unter ippolicy@aa.org

Für Informationen zu den Richtlinien von AA bezüglich des  Grapevine-Urheberrechts [Grapevine’s Copyright] und zum Nachdruck des hierunter fallenden Materials siehe das AA-Servicehandbuch, im Abschnitt „Allgemeine Richtlinien zum Nachdruck von Kunst und Artikeln aus dem AA- Grapevine“ oder siehe online unter http://www.aagrapevine.org/index.php?q=copyright-and-reprints-policy

Eine Einführung in die Schranken des Urheberrechts

Schranken des Urheberrechts ist die gesetzliche Bezeichnung für diejenigen Vorschriften des deutschen Urheberrechts, die einen Ausgleich zwischen den Interessen des Urhebers, dem prinzipiell das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt ist, und gegenläufigen Interessen schaffen sollen. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber in den §§ 44a bis 63a des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zahlreiche Einschränkungen der Verwertungsrechte vorgenommen.

Systematisch lassen sich die Schranken in Begrenzungen zugunsten einzelner Nutzer, der Kulturwirtschaft sowie der Allgemeinheit einteilen. Darunter sind beispielsweise die Erlaubnis der Vervielfältigung zu eigenem Gebrauch, die Entlehnungsfreiheit (so z. B. die Zitate) sowie die Gestattung der öffentlichen Wiedergabe im Lehrbetrieb.

Eine Sonderstellung nimmt die Schutzdauer des Urheberrechts ein: Formal zählt sie nicht zu den Schranken des Urheberrechts, sondern ist in einem gesonderten Abschnitt des Urheberrechtsgesetzes geregelt. In der Wirkung ist die begrenzte Schutzdauer jedoch mit den Schrankenregelungen vergleichbar, weil nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorher geschützte Werke ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden können (Gemeinfreiheit).“

Aus Wikipedia