Unseren Traditionen und Beschlüssen entsprechend, nehmen wir als Anonyme Alkoholiker Interessengemeinschaft e.V. nur Spenden von unseren Mitgliedern an. Dementsprechend sind auch die Möglichkeiten AA im Nachlass zu begünstigen beschränkt.

Spenden:

Spenden von unseren Mitgliedern können nur bis zu einer Höhe von 1.000, 00 EUR angenommen werden. Spenden von Nicht-AA-Mitgliedern und Spenden über 1.000,00 EUR überweisen wir weiter an die DHS.

Unsere Bankverbindung:
IBAN DE 29 7429 0000 0002 6447 20 (VR-Bank Ostbayern-Mitte eG., BIC: GENODEF1SR1). Hier bitte zusätzlich den Hinweis „Spende“ angeben, damit die Buchhaltung das Geld zuordnen kann.

Spenden können auch über Paypal an spenden@anonyme-alkoholiker.de oder über diesen Paypal-Link geleistet werden.

PayPal berechnet dem e.V. Gebühren: Für jede Buchung 35 Cent und 1,5% des Spendenbetrages (z.B. bei einer Spende von 1,00€ =36,5 Cent, bei 10,00 € = 50 Cent, bei 20,00 EUR sind es 65 Cent etc.).

Wir stellen keine Spendenbescheinigungen aus.

Nachlass zugunsten von AA:

Nur AA-Mitglieder können ihren Nachlass zugunsten von AA regeln.

Erbschaften kann AA generell nicht annehmen, weil die mit einer Erbschaft verbundenen Verantwortlichkeiten zu umfangreich sind.

Um AA im Nachlass zu bedenken, kommt nur ein Vermächtnis in Frage.
Ein Vermächtnis kann es jedoch nur im Zusammenhang mit einem Testament oder Erbvertrag geben.

Die Höhe des Vermächtnisses ist laut Beschluss der Gemeinsamen Dienstkonferenz (GDK) aus 2018 auf € 5.000,00 begrenzt.

Als Begünstigter sollte der Verein, Anonyme Alkoholiker Interessengemeinschaft e.V., genannt werden.
Eine einzelne Gruppe vor Ort kann als Begünstigte nicht eingetragen werden. Sie ist keine juristische Person und kann deshalb kein Vermächtnis annehmen.

Absprachen der Verstorbenen mit der Familie oder Freundinnen und Freunden, dass aus dem verbleibenden Vermögen AA etwas zugutekommen solle, sind in Form einer einmaligen Spende in Höhe der von € 1.000 umsetzbar.
Als Orientierung dient die maximale Höhe der jährlichen Einzelspende eines AA-Mitglieds, die in diesem Fall im Namen des Verstorbenen möglich ist.