Unseren Traditionen und Beschlüssen entsprechend, nehmen wir als Anonyme Alkoholiker Interessengemeinschaft e.V. nur Spenden von unseren Mitgliedern an. Dementsprechend sind auch die Möglichkeiten, AA im Nachlass zu begünstigen, beschränkt.
Spenden:
Spenden von unseren Mitgliedern können nur bis zu einer Höhe von 1.000,00 EUR angenommen werden. Spenden von Nicht-AA-Mitgliedern und Spenden über 1.000,00 EUR überweisen wir weiter an die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).
Wir stellen keine Spendenbescheinigungen aus.
Unsere Bankverbindung:
VR-Bank Ostbayern-Mitte eG.
IBAN: DE 29 7429 0000 0002 6447 20
BIC: GENODEF1SR1
Bitte als Verwendungszweck den Hinweis „Spende“ angeben, damit die Buchhaltung das Geld zuordnen kann.
Spenden können auch über PayPal geleistet werden, hierbei werden dem e.V. Gebühren berechnet.
- Klassische PayPal-Zahlungen über den PayPal-Link oder an spenden@anonyme-alkoholiker.de mit der PayPal-App oder über den Browser unterliegen den regulären Gebühren.
- Bei Nutzung des QR-Codes (nur nutzbar mit der PayPal-App) fallen geringere PayPal-Gebühren an, so dass ein größerer Anteil der Spende direkt AA zugutekommt.
| QR-Code (PayPal-App) | PayPal klassisch (Link oder E-Mail-Adresse) |
|
|---|---|---|
| variable Gebühr | 0,90 % | 1,50 % |
| Transaktionsgebühr | 0,00 € | 0,35 € |
| Beispiel - Spende | Gebühr | Gebühr |
| 1,00 € | 0,01 € | 0,37 € |
Nachlass zugunsten von AA:
Nur AA-Mitglieder können ihren Nachlass zugunsten von AA regeln.
Erbschaften kann AA generell nicht annehmen, weil die mit einer Erbschaft verbundenen Verantwortlichkeiten zu umfangreich sind.
Um AA im Nachlass zu bedenken, kommt nur ein Vermächtnis in Frage.
Ein Vermächtnis kann es jedoch nur im Zusammenhang mit einem Testament oder Erbvertrag geben.
Die Höhe des Vermächtnisses ist laut Beschluss der Gemeinsamen Dienstkonferenz (GDK) aus 2025 auf 10.000,00 EUR begrenzt.
Als Begünstigter sollte der Verein, Anonyme Alkoholiker Interessengemeinschaft e.V., genannt werden.
Eine einzelne Gruppe vor Ort kann als Begünstigte nicht eingetragen werden. Sie ist keine juristische Person und kann deshalb kein Vermächtnis annehmen.
Absprachen der Verstorbenen mit der Familie oder Freundinnen und Freunden, dass aus dem verbleibenden Vermögen AA etwas zugutekommen solle, sind in Form einer einmaligen Spende in Höhe von 1.000,00 EUR umsetzbar.
Als Orientierung dient die maximale Höhe der jährlichen Einzelspende eines AA-Mitglieds, die in diesem Fall im Namen des Verstorbenen möglich ist.

